Kennzeichen und Fahrzeughalter notieren
Notieren Sie in jedem Fall Kennzeichen und Halter der/des am Unfall beteiligten Fahrzeuge/s, auch dann wenn
- der Schaden an Ihrem Fahrzeug gering erscheint
- Sie nicht sicher sind, wer den Schaden verursacht hat


Unfallhergang notieren und bestätigen lassen

Notieren Sie kurz den Unfallhergang (z.B. Fahrzeug A fuhr auf das Heck des Fahrzeuges B auf)

Fertigen Sie wenn möglich eine Skizze mit Position der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes


Europäischer Unfallbericht

Damit nichts vergessen wird, empfiehlt es sich einen Europäischen Unfallbericht zu benutzen.
Das Formular gibt es bei jeder Versicherung und sollte stets im Fahrzeug mitgeführt werden.


Polizei - ja oder nein ?
Die Polizei ist in jedem Fall zu verständigen bei:
- schweren Verkehrsunfällen
- Verletzten
- Uneinigkeit der Beteiligten über den Unfallhergang
Auch bei Unfallaufnahme durch die Polizei sollten Sie im eigenen Interesse zusätzlich den Europäischen Unfallbericht ausfüllen.


Schadenersatzansprüche sichern

Sichern Sie Ihre Ansprüche durch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters.
Die Kosten für das Gutachten muss die Versicherung des Verursachers übernehmen.

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